ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Fotografie fotografi(k) e.U. // Gerda Ringwald

 

1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen


1.1. fotografi(k) e.U. // Gerda Ringwald (im Folgenden die Fotografin) schließt nur zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines allfälligen Mittlers vor und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Der Kunde ist einverstanden mit den Preisen und Arbeitsbedingungen von fotografi(k) e.U. und hat diese zur Kenntnis genommen.

1.2. In den Preis für den Leistungsumfang des Auftrages sind keinerlei weitere Leistungen und Materialien eingeschlossen, außer den in der Auftragsbestätigung schriftlich genannten Inhalten/Leistungen.

 

2. Nebenkosten/Wartezeiten/Lieferungen

2.1. Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch die  Fotografin erfolgt, sind gesondert zu bezahlen. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Auftraggeber gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen
etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.


2.2. Nimmt der Auftraggeber von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen immer Abstand, steht der Fotografin mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen (z.B. aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.


2.3. Wartezeit: Für Gestaltung eines Hochzeitsbuches beträgt die Wartezeit ca. 1-2 Monate ab dem Aufnahmetag – die Produktion dauert ca. 1 Monat nach der Druckfreigabe des Auftraggebern. Die Wartezeit bis zur Lieferung der Foto-CD aus einem Fotoshooting beträgt ca. 4-5 Wochen. Es wird innerhalb von 2 Wochen nach dem Shooting eine Webgalerie zum Aussuchen der Fotos bereit gestellt. Nach der Bekanntgabe der Auswahl ist noch mit einer restlichen Lieferzeit von 2-3 Wochen zu rechnen.

2.4. Foto-CD’s von einem Shooting werden immer versandkostenfrei gesendet. Versandkosten für Bestellungen wie Fotobücher, Grußkarten, Fotoausarbeitungen etc. werden nach Aufwand extra verrechnet und sind nicht in den Produktionskosten enthalten.

2.5.Anfahrtskosten:Bis 200 Km zum Ort (gezählt wird nur in eine Richtung) fallen keine Fahrtkosten an. Darüber hinaus werden pro gefahrenen Kilometer á 0,55€ inkl. MwSt. ab Firmensitz der Fotografin verrechnet.

 

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Am Tage der Auftragserteilung in schriftlicher oder mündlicher Form ist der Auftraggeber ab einem Auftragswert von € 500,- zu einer Anzahlung in Höhe von 30 % (in Worten dreißig ) verpflichtet und erhält von der Fotografin eine Rechnung über die Gesamtsumme des Leistungsumfanges. Der Auftraggeber verpflichtet sich 30% gleich zu zahlen und den Restbetrag innerhalb von 8 Tagen unaufgefordert nach dem Fotoshooting bzw. dem Erhalt der Ware. Ab einem Auftragswert von € 1500,- ist eine Anzahlung von 50% zu leisten.

3.2. Im Falle der Nichtzahlung des Restbetrages des Leistungsumfanges, behält sich die Fotografin das Recht vor, die Leistungen des vorliegenden Auftrages nicht zu erfüllen, insbesondere Dateien und Fotografien nicht zu überlassen und die Erstellung eines eventuell bestellten Fotobuches und die Bearbeitung der Fotos nicht zu beginnen, bis der vollständige Betrag vom Auftraggeber beglichen ist.

3.3.Bei Nichteinhalten des auf der Rechnung angeführten Zahlungsziels werden pro Zahlungserinnerung/Mahnung € 15,- verrechnet.

 

4. Rechte und Pflichten der Geschäftspartner

4.1. Die Fotografin verpflichtet sich, die Dienstleistung persönlich zu erbringen.

4.2. Der Auftraggeber hat der Fotografin einen entsprechenden Zutritt sowie die ungehinderte Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu gewährleisten.

4.3. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag durch den Auftraggeber, welche die Fotografin nicht zu vertreten hat, sind. 50% der Auftragssumme als Abschlagszahlung fällig. Eine allfällig bereits geleistete Anzahlung wird auf diesen Betrag angerechnet und von der Fotografin nicht zurückerstattet.

4.4 Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag durch die Fotografin , welchen der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, wird die auf Grundlage des vorliegenden Auftrages von der  Fotografin erhaltene Anzahlung zurück erstattet.

4.5 Ist es der Fotografin nicht möglich, den Leistungsumfang des vorliegenden Auftrages zu erfüllen, hat die Fotografin das Recht, sich durch einen anderen Fotografen, aber nur nach Zustimmung des Auftraggebers, ersetzen zu lassen. In diesem Fall  garantiert die Fotografin, dass der sie ersetzende Fotograf eine kompetente Fachkraft ist. Im Falle, dass der Auftraggeber nicht mit dem Ersatz der Fotografin einverstanden ist, ist Punkt 4.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden.

4.6 Eine Verlegung des Hochzeits- bzw. Shootingtermins durch den Auftraggeber gleicht einem Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber. In diesem Fall ist Punkt 4.3 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden.

4.7 Keine der beiden Vertragsparteien trägt die Gefahr für die Nichteinhaltung ihrer Pflichten bei Eintreten von Umständen Höherer Gewalt, insbesondere: bei schwerer Krankheit (längerer Krankenhausaufenthalt ab 4 Wochen), Tod, Naturkatastrophen, Krieg und militärischen Handlungen jeglicher Art, Streik, Beschlüsse staatlicher Macht- und Verwaltungsorgane, wenn sich diese unmittelbar auf die Ausführung der Verpflichtungen aus dem Auftrag auswirken. Im Falle des Eintretens dieser Bedingungen verpflichtet sich die Fotografin zur Erstattung der Anzahlung in voller Höhe.

 

5. Eigentumsrecht auf die Fotografien

5.1 Die Verwendung der Fotografien durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber erwirbt die Fotografien nur zum persönlichen Gebrauch und hat kein Recht, diese zur kommerziellen Nutzung an Dritte ohne schriftliche Genehmigung durch die Fotografin zu überlassen.

5.2 Die Verwendung der Fotografien durch die Fotografin. Die Fotografin verfügt zu Marketingzwecken ihrer Leistungen über alle Urheber- und Eigentumsrechte an allen Fotografien, die am Tage der Hochzeit oder beim Fotoshooting des Auftraggebers entstanden sind, insbesondere über die Rechte zum zusätzlichen Druck der Fotografien, zur Verwendung der Fotografien in Veröffentlichungen von Werbung in eigener Sache oder zu Demonstrationszwecken ihres Portfolios. Nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Auftraggeber darf die Fotografin, alle Fotografien, die im Zuge eines Shootings mit dem Auftraggeber entstanden sind, an Dritte, insbesondere Rechte zur kommerziellen Nutzung des Drucks, weiter verkaufen.

Der Fotograf ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.

 

6. Verschiedenes

6.1. Nach Erhalt der Auftragsbestätigung verlieren alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen, sämtlicher Schriftverkehr oder Verhandlungen zwischen den Parteien zum Gegenstand des vorliegenden Auftrages ihre Gültigkeit. Änderungs- und Ergänzungswünsche im Nachhinein sind nur in schriftlicher Form per Mail oder Post bekanntzugeben und werden nach den aktuellen Preisen von fotografi(k) e.U. verrechnet.

 

7. Urheberrechtliche Bestimmungen


7.1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§ 1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen der Fotografin zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Auftraggeber erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkungen etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Auftraggeber nur soviele Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung
 nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.


7.2. Der Auftraggeber ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc., ausgenommen Fotoentwicklungen und Ausdrucke für den privaten Gebrauch) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto: © Gerda Ringwald // fotografi(k) e.U. // 2015 und, sofern veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung. Dies gilt auch dann, wenn das Lichtbild nicht mit einer Herstellerbezeichnung versehen ist. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.


7.3. Jede Veränderung des Lichtbilds bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderungen nach dem, der Fotografin bekannten Vertragszweck erforderlich sind. 

7.4. Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsge-mäße Herstellerbezeichnung/ Namensnennung (Punkt 7.2. oben) erfolgt.


7.5. Im Fall einer Veröffentlichung sind der Fotografin vom Auftraggeber zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. 

7.6. Die Fotografin ist berechtigt, die Lichtbilder in jeder ihr geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen, und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern.

7.7. Die Fotografin wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

 

8. Verlust und Beschädigung:

8.1. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (zB digitale Bilddateien) haftet die Fotografin –  gleichgültig aus welchem Rechtstitel – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige ihrer Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet die Fotografin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; die Fotografin haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten etc.) oder für entgangenen Gewinn sowie Folge- und immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

8.2. Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

 

9. Schlussbestimmungen


9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wels, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen.

9.2. Im Übrigen ist österreichisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des  UN-Kaufrechts..


9.3. Schad- und Klagloshaltungen umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.


9.4. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihrem Sinn und Zweck juristisch und wirtschaftlich am nächsten kommt, zu ersetzen. 


9.5. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass fotgrafi(k) e.U. die vom Auftraggeber bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

 

10. Widerrufsrecht


Der Kunde kann die Vertragserklärung innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Auftragsbetsätigung gem. KSchG ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: fotografi(k) e.U., Gerda Ringwald, Eferdinger Straße 52, 4600 Wels.

 

11. Stornobedingungen

Fix gebuchte Termine für Fotoshootings können bis zwei Wochen vorher kostenlos storniert werden. Für Stornierungen im Zeitraum von 14-5 Tagen vor dem gebuchten Termin sind 30% und 2-1 Tage vorher 50% fällig. Bei Stornierungen am selben Tag (innerhalb 24 Std.) ist der gesamte Betrag lt. Auftragsbestätigung fällig.

 

 

Stand: Jänner 2015 bis auf Widerruf gültig // ©fotografi(k) e.U.


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AGB's für Privatkunden Fotografie
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